
Der KFZ-Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag regelt den Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Privatleuten. Dies sollten Verkäufer und Käufer hierbei beachten:
– Auto bewerten lassen
– Probefahrt absolvieren
– Fahrzeug sofort ummelden
Bei der Probefahrt ist unbedingt zu beachten, dass der Käufer volljährig ist und einen entsprechenden Führerschein besitzt. Zudem sollte das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt vollkaskoversicher sein. Die Probefahrt sollte nur zusammen mit dem Verkäufer stattfinden. Machen Sie vor der Fahrt eine Vereinbarung zur Probefahrt.
Wenn das Auto nicht umgemeldet wird, haftet der Verkäufer weiterhin für die KFZ-Steuer und die Versicherungsprämie. Fahren Sie deshalb zusammen mit dem Käufer sofort zur KFZ-Zulassungsstelle und melden das Fahrzeug um
-> Formular zum privaten Autoverkauf
Der Kaufvertrag muss sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Tragen Sie den Namen und die Adresse des Käufers in beide Ausfertigungen des Vertrags und in die Verkaufsmeldungen an Versicherung sowie Zulassungsstelle ein. Vergleichen Sie dabei die angegebenen Daten mit dem Pass oder Personalausweis des Käufers und übertragen Sie die Nummer des Dokuments und die ausstellende Behörde in die Vertragsformulare. Um Probleme mit der Zahlung vermeiden, empfiehlt es sich bei der Fahrzeugübergabe den vollen Kaufpreis in bar entgegen zu nehmen. Gegebenenfalls lassen Sie dies bei einer Bank auf Echtheit prüfen, danach erst übergeben Sie den Fahrzeugbrief. Kopieren Sie nach dem Verkauf die Verkaufsmeldungen und schicken Sie die Originale an die Zulassungsstelle und an die Versicherungsgesellschaft.
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Wir übernehmen selbstverständlich die Bewertung und Abmeldung für Sie. Lassen Sie Ihr Auto gleich einmal bei uns bewerten.